Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kältetechnik Schönherr
Inhaber/ Geschäftsführer: Stefan Schönherr
Schweriner Str. 20
38350 Helmstedt

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Kältetechnik Schönherr. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung oder Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  1. Kundenseitige Vorarbeiten (nicht im Angebot enthalten)

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle kundenseitigen Vorarbeiten, die nicht Bestandteil dieses Angebots sind, vom Auftraggeber rechtzeitig und fachgerecht bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Freier, ungehinderter Zugang zu Montageorten von Innen- und Außengeräten (mindestens 1 m Arbeitsabstand)

Mehrkosten, Verzögerungen oder Schäden aufgrund fehlender oder unzureichender Vorarbeiten trägt der Auftraggeber.

  1. Widerrufsrecht / Stornierung

Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss, soweit gesetzlich vorgesehen.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Montagetermin möglich.

Bei späteren Stornierungen behalten wir uns vor, eine angemessene Stornogebühr von maximal 30 % des Auftragswertes zu berechnen, soweit die Stornierung nicht auf einem von uns zu vertretenden Umstand beruht.

Für Aufträge mit Unternehmern (B2B) gelten ausschließlich die vorgenannten Stornierungsregelungen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) sowie etwaiger Gebühren.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme der Arbeiten. Rechnungen sind sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

  1. Liefer- und Leistungsfristen

Angegebene Liefer- und Montagtermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Materialverfügbarkeit, witterungsbedingter Umstände oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

  1. Garantie und Gewährleistung

Es gelten die jeweiligen Herstellergarantien gemäß den Herstellerangaben.
Unabhängig hiervon gelten für unsere Werkleistungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von 2 Jahren ab Abnahme der Arbeiten.

  1. Haftung

Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Keine Haftung besteht für:
• Schäden durch Fremdeingriffe, unsachgemäße Bedienung oder Wartung
• Schäden durch Witterungseinflüsse oder höhere Gewalt
• Schäden aus kundenseitigen Vorarbeiten oder ungeeigneten Montagebedingungen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind
• Indirekte Schäden oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig

Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Montage erforderlichen technischen, baulichen und rechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig und fachgerecht erfüllt sind.
Dies umfasst insbesondere die im Angebot genannten kundenseitigen Vorarbeiten.
Entstehen durch fehlende oder unzureichende Voraussetzungen Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, werden diese gesondert berechnet.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über Änderungen oder Einschränkungen, die die Montage beeinflussen könnten.

  1. Abnahme

Die Abnahme der ausgeführten Arbeiten durch den Auftraggeber oder einen von ihm bevollmächtigten Vertreter ist Voraussetzung für die Rechnungsstellung.
Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten, gilt die Leistung als abgenommen.

  1. Gerichtsstand

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Soweit der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand Helmstedt vereinbart.
Zwingende gesetzliche Vorschriften über den Gerichtsstand bleiben unberührt.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Geräte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kältetechnik Schönherr (§ 450 BGB).
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Auftraggeber gewährt hierfür unentgeltlich Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Ware befindet, und unterstützt die Rücknahme nach Möglichkeit.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird, soweit rechtlich möglich, durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Januar 2026

Kältetechnik Schönherr